Gleichwertigkeitsprüfung

Wir bereiten Sie gerne auch auf die “Gleichwertigkeitsprüfung nach § 1 EURAG” vor.

Kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich unter 0178-3368801.

Die Eignungsprüfung bescheinigt hinreichende Kenntnisse auf dem Niveau der ersten Staatsrüfung in:

  • Kernbereiche des deutschen Zivilrechts einschließlich Verfahrensrecht,
  • Kernbereiche des deutschen Strafrechts einschließlich Verfahrensrecht und
  • Kernbereiche des deutschen Öffentlichen Rechts einschließlich Verfahrensrecht

 

Die Eignungsprüfung umfasst ganz oder teilweise dieselben schriftlichen Aufsichtsarbeiten wie das juristische Staatsexamen.

Die Bewertungsgrundlagen für das Bestehen sind bei Vorhandensein eines ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsabschlusses wohlwollender, sprich einfacher.

Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationsseiten der Prüfungsämter.

Bezüglich der Voraussetzungen dürfen wir auf folgenden Link zum Oberlandesgericht Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen verweisen.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/referendarabteilung/09_eu_jurist/index.php

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